Wir sind mutig...
... wir fixieren nicht!


 

Warum fixieren wir nicht?

1. Die Menschenwürde und Wertschätzung der Bewohnerinnen und Bewohner stehen an erster Stelle unseres Leitbildes. Freiheit und Mobilität sind Faktoren, die die Lebensqualität unserer Bewohnerinnen und Bewohner entscheidend beeinflussen. Wir haben uns daher dafür entschieden, bei der Abwägung von Risiken und den Vor- und Nachteilen von Maßnahmen gemeinsam mit den Bewohnern bzw. den Angehörigen, in der Regel der Selbstbestimmung und Mobilität und somit der Lebensqualität den Vorrang zu geben.

2. Fachlich sind Fixierungen sehr umstritten. Es gibt Studien die belegen, dass Bewohner dadurch unsicherer im Gehen und Verhaltensauffälligkeiten verstärkt werden. Wir versuchen, mit einer aktivierenden Pflege Mobilität zu erhalten bzw. durch Maßnahmen wie Sturzprophylaxe wieder aufzubauen und durch den Einsatz von Protektoren (z.B. Hüftschutzhosen) Sicherheit zu gewährleisten.

3. Gesamtkonzeptionell ist das Bürgerheim derzeit nicht in der Lage, entsprechend notwendiges gerontopsychiatrisches Fachpersonal vorzuhalten oder eine ständige Überwachung von fixierten Bewohnerinnen oder Bewohnern zu gewährleisten.


Was tun wir, um Fixierungen zu verhindern?

  • aktivierende Pflege


  • Milieugestaltung


  • Organisation


Die nachfolgende Grafik visualisiert die unterschiedlichen Ansätze und gibt einen Überblick über alle unsere Maßnahmen zur Verhinderung von Fixierungen.




Warum ist es mutig nicht zu fixieren?

Die Entscheidung, im Bürgerheim Fixierungen praktisch nicht einzusetzen, stößt nicht immer auf Verständnis. Die Meinung, dass der Sicherheit gegenüber der persönlichen Freiheit und Mobilität der höhere Stellenwert einzuräumen sei, ist weit verbreitet. Durch unsere aktivierende Pflege und umfassende Betreuung können wir in der Tat das Sturzrisiko eines Bewohners nur minimieren, denn Mobilität beinhaltet auch die Sturzgefahr. Dieses Risiko gehen wir in der festen Überzeugung, dass Mobilität und Freiheit Lebensqualität gewährleisten, bewusst ein. Wir setzen Fixierung daher nur in einem ganz eng gefassten Rahmen in wenigen Ausnahmefällen ein (nächtliches Hochstellen des Bettgitters). Wir setzen hohe Priorität auf das Erkennen und Abwägen von Risiken wie Sturzgefährdungen, Weglauftendenz, Selbst- und Fremdgefährdung durch psychiatrische Erkrankung sowie die Fürsorge und Aufsichtspflicht gegenüber unseren Bewohnern. Bei einzelnen Bewohnern werden wir sicherlich an unsere Grenzen stoßen und eine bestmögliche Pflege, Betreuung und Versorgung im Rahmen unserer derzeitigen Konzeption nicht gewährleisten können. Eine hiermit verbundene Verlegung in eine geeignetere Einrichtung ist aus unserer bisherigen Erfahrung jedoch ausschließlich in wenigen Einzelfällen notwendig.


Laden Sie sich hier unseren Flyer zum Thema herunter

Info-Flyer

 



Was ist eine Fixierung?

Alle Bewegungseinschränkungen des Bewohners, die durch mechanische Vorrichtungen oder Medikamente verursacht werden, z.B.

  • Anlegen von Gurten an Stühlen oder Rollstühlen, die das Aufstehen verhindern; Anlegen von Gurten im Bett
  • Abschließen der Zimmertür oder des Wohnbereiches
  • Hochstellen der Bettgitter
  • Verabreichung von entsprechend stark wirkenden Psychopharmaka etc.
Juristisch gesehen handelt es sich um freiheitsentziehende Maßnahmen und somit um einen elementaren Eingriff in die Grundrechte der betreffenden Person. Kann der Bewohner sich nicht mehr selbständig bewegen / fortbewegen, so handelt es sich bei den vorgenannten Maßnahmen nicht um Fixierungen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Fixierung erfüllt sein?

  • richterliche Genehmigung der Maßnahmen
  • ständige Überwachung der fixierten Bewohnerinnen und Bewohner
  • gerontopsychiatrisches Fachpersonal