Am 1. Januar 2002 trat ein neues Heimgesetz in Kraft, in dem
unter anderem die Einsetzung eines Heimbeirates vorgesehen ist. Ein solcher
Rat besteht aus Betreuern und gewählten Vertretern der Bewohner und ihrer
Angehörigen, die laut Gesetz bei einer ganzen Reihe von Entscheidungen
mitwirken. Etwa bei der Unterkunft und Betreuung der Bewohner, den
Aufenthaltsbedingungen und der Heimordnung sowie der Verpflegung und
Freizeitgestaltung.

Aktuellen sind: (hintere Reihe von links) Fr. Wachter, Frau Schwarz-Ludwig, Frau Friske, Frau Hoch, Frau Graf, Herr Philippzig, (vordere Reihe von links) Herr Belssing, Frau Semrau und Frau Girnus Mitglieder im Heimbeirat! Nehmen Sie gerne über unsere Information oder den Sozialdienst Kontakt mit dem Heimbeirat auf!
Im Bürgerheim Biberach sind dabei alle Bereiche des Heimes einschließlich der Tagespflege und - obwohl
gesetzlich nicht vorgeschrieben - auch das Betreute Altenwohnen im Heimbeirat vertreten. Ebenso sind die Ehrenamtlichen mit Sitz und Stimme im
Heimbeirat repäsentiert.
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Mit der Wahl
von drei Vertretern aus dem Kreis der Angehörigen ist gesichert, dass
eine etwas distanziertere Sichtweise in die Entscheidungen für das Bürgerheim
einzieht. Das ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Qualitätsvorschriften
und der eigenen Ansprüche an das Qualitätsmanagement im Heim hilfreich.
Die Qualität findet auch im Heimgesetz Erwähnung, bezogen etwa auf die
Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen. Der Heinbeirat hat
zudem das Recht, externe Sachverständige zu Rate zu ziehen. Die Kosten
muss dann das Bürgerheim tragen.
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