Mitbestimmung großgeschrieben - der Heimbeirat
 

Am 1. Januar 2002 trat ein neues Heimgesetz in Kraft, in dem unter anderem die Einsetzung eines Heimbeirates vorgesehen ist. Ein solcher Rat besteht aus Betreuern und gewählten Vertretern der Bewohner und ihrer Angehörigen, die laut Gesetz bei einer ganzen Reihe von Entscheidungen mitwirken. Etwa bei der Unterkunft und Betreuung der Bewohner, den Aufenthaltsbedingungen und der Heimordnung sowie der Verpflegung und Freizeitgestaltung.

Programmgestaltung

Aktuellen sind:
(hintere Reihe von links) Fr. Wachter, Frau Schwarz-Ludwig, Frau Friske, Frau Hoch, Frau Graf, Herr Philippzig,
(vordere Reihe von links) Herr Belssing, Frau Semrau und Frau Girnus Mitglieder im Heimbeirat! Nehmen Sie gerne über unsere Information oder den Sozialdienst Kontakt mit dem Heimbeirat auf!


Im Bürgerheim Biberach sind dabei alle Bereiche des Heimes einschließlich der Tagespflege und - obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben - auch das Betreute Altenwohnen im Heimbeirat vertreten. Ebenso sind die Ehrenamtlichen mit Sitz und Stimme im Heimbeirat repäsentiert.

 

Pflegerin und Bewohnerin im Gespräch

Mit der Wahl von drei Vertretern aus dem Kreis der Angehörigen ist gesichert, dass eine etwas distanziertere Sichtweise in die Entscheidungen für das Bürgerheim einzieht. Das ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Qualitätsvorschriften und der eigenen Ansprüche an das Qualitätsmanagement im Heim hilfreich. Die Qualität findet auch im Heimgesetz Erwähnung, bezogen etwa auf die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen. Der Heinbeirat hat zudem das Recht, externe Sachverständige zu Rate zu ziehen. Die Kosten muss dann das Bürgerheim tragen.